Chemie- und Pharmaindustrie
Gerade bei der Chemie- und Pharmaindustrie können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der zu belüftenden Räume mehrere Normen, Richtlinien und Vorschriften für nur ein Gerät zum Einsatz kommen. Während das Zuluftgerät gemäß der Hygiene Richtlinie DIN1946 Teil 4 geeignet sein kann, kann das Abluftgerät sowohl resistent gegen schädliche Stoffe sein als auch direkt in explosionsgeschützter Ausführung gefertigt werden. Dies ist dank der frei konfigurierbaren Konstruktion unserer Baureihe HYD problemlos möglich ohne zusätzlichen Aufwand. Dies ist nur ein Beispiel der verschiedensten Einsatzmöglichkeiten.
Gerne beraten wir Sie bei Ihrem Anwendungsfall.